Sie haben Fragen - wir die Antworten.
Ob es um die Pflegeberatung geht oder um unsere Unterstützung im Alltag und Haushalt: Hier finden Sie kompakte und verständliche Informationen zu den häufigsten Anliegen. Wir möchten, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen – von Anfang an.
Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, melden Sie sich gern persönlich bei uns. Wir helfen Ihnen weiter.
Pflegeberatung – Ihre Fragen, unsere Antworten
Wer hat Anspruch auf die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI?
Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen – wir unterstützen Sie dabei gerne.
Welchen Sinn und Zweck hat die Pflegeberatung?
Die Beratung nach § 37 SGB XI soll nicht kontrollieren, sondern unterstützen. Sie hilft dabei, die Qualität der Pflege zu sichern, Überforderung zu vermeiden und die Pflegesituation ganzheitlich zu verbessern. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass Pflegebedürftige und Angehörige alle verfügbaren Leistungen kennen und bestmöglich nutzen können.
Wie oft muss die Beratung stattfinden?
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung alle 6 Monate notwendig, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar alle 3 Monate.
Kostet die Beratung etwas?
Nein, die Beratung ist für Sie kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Was passiert bei versäumter Beratung?
Wenn kein Nachweis erbracht wird, kann es zu Kürzungen oder dem Wegfall des Pflegegeldes kommen. Deshalb: rechtzeitig beraten lassen. Wir helfen Ihnen gern und erinnern auf Wunsch an Ihre Folgetermine.
Was passiert während der Beratung?
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, besprechen Ihre individuelle Situation, geben Tipps zur Pflege, informieren über Unterstützungsmöglichkeiten und erstellen den Nachweis für die Pflegekasse.
Können auch Angehörige beraten werden?
Unbedingt! Die Beratung richtet sich an Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige.
Kann ich die KurstadtHelden auch kontaktieren, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich Anspruch habe?
Natürlich – rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir beraten Sie gern unverbindlich.
Alltagsbegleitung & hauswirtschaftliche Unterstützung – Häufige Fragen
Wer kann die Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen?
Unsere Leistungen richten sich an ältere Menschen, Pflegebedürftige (mit und ohne Pflegegrad) sowie deren Angehörige, die im Alltag Unterstützung wünschen oder benötigen.
Was genau zählt zur Alltagsbegleitung?
Wir begleiten z. B. zu Arztterminen, beim Einkaufen oder auf Spaziergängen, leisten Gesellschaft zu Hause oder unterstützen bei Behördenangelegenheiten – individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Was gehört zur hauswirtschaftlichen Hilfe?
Wir übernehmen u. a. leichte Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Kochen oder Einkaufen – mit Herz und Verlässlichkeit.
Wie kann ich die Leistungen finanzieren?
Mit einem anerkannten Pflegegrad können viele Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden – z. B. über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege. Wir helfen gern bei der Klärung.
Muss ich einen Pflegegrad haben?
Nein – auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns einfach an!
Wie oft kommt die Alltagsbegleitung?
Das entscheiden Sie. Wir bieten regelmäßige Termine (wöchentlich, mehrmals pro Woche oder nach Bedarf) und stimmen uns individuell mit Ihnen ab.
Kommt immer die gleiche Person?
Wir setzen auf feste Bezugspersonen – denn Vertrauen ist wichtig. Sollte mal jemand ausfallen, sorgen wir selbstverständlich für eine liebevolle Vertretung.
Wie läuft der Start ab?
Wir führen ein unverbindliches Erstgespräch, klären den Bedarf und besprechen alle organisatorischen Details. Dann kann es auch schon losgehen!
Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Schreiben Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und helfen Ihnen gerne weiter.